Corona Antigen Schnelltest / Spucktest / Speicheltest zum Nachweis von COVID-19
Dieser COVID-19 Antigen-Schnelltest der Firma Joinstar liefert schnelle und zuverlässige Testergebnisse innerhalb von 10 bis 15 Minuten bei einer Genauigkeit von 95% (Sensitivität) und dient dem qualitativen Nachweis des Coronavirus in Speichelproben aus dem hinteren Oropharynx, Sputum- und Stuhlproben. Diese Möglichkeit der Testung mit dem Antigen-Schnelltest ist besonders angenehm und einfach.
Merkmale auf einen Blick
- Einfache Testdurchführung durch Einwegtupfer zur Probeentnahme
- Schnelles Testergebnis (innerhalb von 10 bis 15 Minuten)
- 95% Sensitivität, 100% Spezifität
- Keine Kreuzreaktivität
- BfArM-gelistet (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
- Nachweisgrenze: 0,5 ng/ml SARS-COV-2-Spike-Glykoprotein
- Lagerungsbedingungen: 2~30°C
- Haltbarkeit: 12 Monate ab Produktionsdatum
Lieferumfang
- 1 Stk. Testkit (1x Testkassette, 1x Proberöhrchen (inkl. Trägerflüssigkeit), 1x Pipette, 1x Einwegbecher, 1x Packungsbeilage)
Funktionsweise
Dieser Corona-Antigen Spucktest (Schnelltest) nutzt zum Nachweis des SARS-CoV-2 Antigens die Doppel-Antikörper-Sandwich-Methode. Wenn das Antigen in der Probe mit dem goldmarkierten Antikörper reagiert, bildet es einen Antigen-Gold-markierten Antikörperkomplex, der sich durch einen lateralen Fluss auf einer Nitrozellulosemembran bewegt und die Erkennungslinie erreicht. Wenn sich der auf der Membran beschichtete monoklonale Antikörper mit dem Antigen trifft, bildet sich ein sogenannter Antikörper-Antigen-Gold-markierter Komplex und eine rote Markierung (Linie T, Testkassette) erscheint im Kontrollfeld, was ein positives Ergebnis bedeutet. Die Kontrolllinie (Linie C) sollte bei jedem Test im Ablesefeld erscheinen, dadurch wird die Validität der Durchführung festgestellt und der Chromatographie-Prozess normal verlaufen ist. Wenn die Kontrolllinie nicht erscheint, bedeutet dies, dass das Testergebnis ungültig ist (Qualitätskontrolle). Die Probe muss erneut getestet werden.
Bis zum Inkrafttreten weiterhin nur über Fachpersonal anzuwenden.
Achtung: Gem. Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung vom 02.02.2021 werden Antigen-Tests zum direkten Erregernachweises des Coronavirus SARS-CoV-2, die zur Eigenanwendung durch Laien angewendet werden können, von der Abgabebeschränkung befreit - siehe Verkündung des Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesanzeiger
Für einen offiziellen Nachweis (z.B. für Reisen ins Ausland) muss das Testergebnis von einem Arzt bestätigt werden.
Hinweis: Geöffnete und benutzte Artikel sowie nach Anbruch des Hygienesiegels können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden.